Umgang mit Corona/Covid-19

Der Umgang mit Corona/Covid-19 am GRg3 Hagenmüllergasse (basierend auf den Vorgaben des Bildungsministeriums, der Bildungsdirektion für Wien und der Gesundheitsbehörden – Stand 7.10.2020)

Sehr geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Das oberste Ziel ist es, dass alle am Schulleben des GRg3 Hagenmüllergasse beteiligten Personen gesund bleiben.

Dazu müssen wir alle einen Beitrag leisten. Hier eine Zusammenfassung:

Verständigungen durch die Schule (Elternbriefe)

Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden durch Elternbriefe (per Email) informiert, wenn:

  • es in einer Klasse/ Lerngruppe einen durch die Schule gemeldeten Verdachtsfall gibt.
  • ein/e Mitschüler/in Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person im Haushalt hatte.
  • eine Person der Schule einen positiven Test abliefert.

Maßnahmen seitens der Eltern:

  • Kinder, die sich krank fühlen und/oder erhöhte Temperatur oder Fieber (≥ 37,5°C) haben, dürfen nicht in die Schule geschickt werden.
  • Bei Covid-19 Symptomen (Atemnot, Kurzatmigkeit, Husten, Halsschmerzen, Heiserkeit, Geschmacks- oder Geruchsverlust mit und ohne Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen usw.) ist eine Testung zu veranlassen (Tel. 1450 rufen) Verdachtsfall
  • Bei einer bestätigten Covid-19-Erkrankung einer Schülerin/ eines Schülers oder in der Familie, ist diese der Schule zu melden, damit in Absprache mit der Schulärztin die Dauer der Quarantäne für die Schülerin/ den Schüler festgelegt und eventuell nötige Schritte IN der Schule eingeleitet werden können.

Maßnahmen in der Schule:

  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie Abstand-halten, Händedesinfektion, Tragen eines Mund-Nasenschutzes. (Bitte bestärken auch Sie Ihre Kinder, diese Maßnahmen in der Schule zu befolgen – Danke!)
  • Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, passiert eine Festlegung der weiteren Vorgehensweise durch die Schulärztin – an Tagen, wo sie anwesend ist (Mittwoch/ Freitag). An den anderen Tagen wird eine Abholung durch die Eltern/ Erziehungsberechtigten veranlasst. Die Entscheidung über weitere Schritte liegt bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • Verdachtsfälle, die in der Schule auftreten, werden seitens der Schule an die entsprechenden Stellen in der Bildungsdirektion gemeldet. Bis zum Vorliegen eines Testergebnisses können alle Kontaktpersonen weiterhin die Schule besuchen.
  • Alle an Covid-19 erkrankten Personen der Schule werden der Gesundheitsbehörde und den entsprechenden Stellen in der Bildungsdirektion gemeldet. Die Gesundheitsbehörde entscheidet über die weitere Vorgehensweise:
    z.B.: Gurgeltestung an der Schule, Quarantäne von Lehrpersonen, Schüler/innen und Klassen etc.

Mag. Robert Baldauf (Direktor) und die Corona-Taskforce des GRg3 Hagenmüllergasse