Mittagsüberbrückung

Für diese Mittagsbetreuung gelten folgende Regeln:

  • Zielgruppe sind jene Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, die am fraglichen Wochentag nicht für die kostenpflichtige Tagesbetreuung angemeldet sind und aufgrund des weiten Schulweges zwischen dem stundenplanmäßigen Vor- und Nachmittagsunterricht nicht nach Hause fahren können.
  • Die Beaufsichtigung ist kostenlos und erfolgt für ein bis zwei Unterrichtsstunden an ein bis zwei Tagen pro Woche (also insgesamt höchstens vier Stunden pro Woche), sofern für diese Unterrichtsstunde mindestens 5 Schüler/innen angemeldet werden.
  • Sollte die Mittagspause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht länger als zwei Unterrichtsstunden sein und eine Betreuung gewünscht werden, so hat das Kind die Tagesbetreuung zu besuchen.
  • Mit der Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend (wie in der Tagesbetreuung), Fernbleiben ist mit Entschuldigung zu rechtfertigen.
  • Eine Kombination aus Tagesbetreuung und Mittagsüberbrückung (z.B. drei Tage Tagesbetreuung und zwei Stunden Mittagsüberbrückung an einem weiteren Tag) ist möglich.
  • Ein Besuch des Schulbuffets (Mittagessen) kann mit der Aufsicht führenden Lehrkraft vereinbart werden.
  • Schüler/innen der Unterstufe, die weder die Tagesbetreuung noch die Mittagsüberbrückung besuchen, haben das Schulhaus zu verlassen.

Anmeldung ab der 3. Schulwoche über folgendes Onlineformular.

Falls vor dem Donnerstag schon Bedarf an Mittagsüberbrückung besteht, können sich die Schüler/innen und Schüler vor dem Konferenzzimmer aufhalten.