Schlichtungsrat

Der Schlichtungsrat wird von der Schulleitung bei groben Verstößen gegen die Schulgemeinschaft einberufen

  • setzt sich aus je drei Eltern-, Schüler/innen- und Lehrervertreter/innen zusammen
  • befasst sich mit schwerwiegenden Konflikten und Disziplinarfällen
  • wirkt allein oder im Vorfeld von Disziplinarkonferenzen
  • Ziel ist es, unter Einbindung aller Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden,
  • Wiedergutmachung zu erarbeiten und
  • Fehlverhalten bewusst zu machen.