Hausordnung

VEREINBARUNGEN ZUM MITEINANDER IM GEMEINSAMEN HAUS (HAUSORDNUNG gemäß § 44 Abs. 1 SchUG)

Einleitung:

„Wir können unser Zusammenleben als etwas auffassen, das in einem starren Rahmen abläuft. Wir können aus unserem Zusammenleben aber mehr machen: Ein gemeinsames Gestalten, ein gemeinsames Arbeiten auf ein Ziel hin. Wir, das sind alle, die am Schulleben teilnehmen: Das sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit unterschiedlichen Wünschen und Aufgaben. Aber wir arbeiten und leben miteinander und wir sind aufeinander angewiesen. Wir wollen daher so miteinander umgehen, dass wir uns wohl fühlen können im gemeinsamen Haus. Wir sind überzeugt, dass hierzu das Bemühen erforderlich ist, sich immer wieder auf den anderen einzulassen, immer wieder aufeinander zuzugehen, immer wieder über das eigene Tun nachzu­denken. Dies trägt auch wesentlich dazu bei, dass die Qualität unserer gemeinsamen Arbeit entscheidend verbessert wird.
Für unser Zusammenleben im gemeinsamen Haus benötigen wir auch Rahmenbedingungen, die uns zum Teil vorgeschrieben sind, zum Teil können wir sie uns selbst geben.“ (Aus der Hausordnung von 1996)

Notwendige Vereinbarungen:

  1. Aufenthalt im Schulhaus
      1. Betreten des Schulhauses am Morgen:
        • Für Schüler/innen, die frühzeitig kommen, ist die Aula ab 7:00 Uhr zugänglich.
        • Die Schüler/innen halten sich vor 7:45 Uhr nur in der Aula auf, nicht auf Gängen oder in Klassenräumen. Diese Regelung gilt auch für das Parterre.
        • Die Klassenräume bleiben bis 7:45 Uhr versperrt. Eine Aufsicht durch die Schule vor 7:45 Uhr erfolgt nicht.
    1. Betreten des Schulhauses vor dem Nachmittagsunterricht:
      Schüler/innen betreten erst 15 Minuten vor dem Nachmittagsunterricht das Schulhaus und halten sich dann nur in der Aula auf. Die Klassenräume und Sonderunterrichtsräume (Turnsäle usw.) werden von den Schüler/innen erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn mit Beginn der Aufsicht durch Lehrpersonen aufgesucht.
    2. Aufenthalt von Schüler/innen im Schulhaus zwischen Vor-und Nachmittagsunterricht:
      Grundsätzlich verlassen Schüler/innen nach Beendigung des Unterrichts das Schulhaus unverzüglich und betreten es erst frühestens 15 Minuten vor Beginn des Nachmittags­unterrichts (siehe oben!).Für Schüler/innen, die aus besonderen Gründen (z.B. Entfernung des Wohnorts usw.) die Pause zwischen Vor-und Nachmittagsunterricht im Schulhaus überbrücken, gelten folgende Bestimmungen:

      • Schüler/innen der 5. und 6.Schulstufe (1. und 2.Klassen), die die Mittagspause im Schulhaus verbringen wollen, haben sich für die Mittagsbetreuung (falls eine Gruppe eingerichtet werden kann) oder für die kostenpflichtige Tagesbetreuung anzumelden. Die Anwesenheit in diesen Gruppen ist verpflichtend. Alle anderen Schüler/innen haben das Schulhaus zu verlassen (Aufsichtserlass).
      • Für Schüler/innen der 7. und 8.Schulstufe (3. und 4.Klassen) kann im Hinblick auf die konkrete Situation des „Überbrückens“ eine Beaufsichtigung „bei Vorliegen der körperlichen und geistigen Reife“ (Aufsichtserlass) entfallen, da im Schulhaus jederzeit Lehrerinnen erreichbar sind. Die Schüler/innen halten sich in Bereichen des 1. Stocks (vor dem Konferenzzimmer und beim Schulbuffet, nicht jedoch im Sprechzimmer) auf. Andere Bereiche des Schulhauses sind nicht zugänglich.
      • Für Schüler/innen ab der 9.Schulstufe (5.Klassen) besteht keine Aufsichtspflicht. Sie halten sich jedoch ebenfalls nur in den oben angeführten Bereichen des 1.Stocks auf.
      • Schüler/innen von Notebook-Klassen kann der Aufenthalt im Klassenraum zur Nutzung der Infrastruktur (Steckdosen, Drucker, …) für schulische Zwecke gestattet werden.
  2. Verlassen des Schulhauses
    Das Verlassen des Schulhauses in Pausen ist verboten.
    Alle Schüler/innen haben auch zu Supplierstunden pünktlich zu erscheinen.
    Unterrichtsfreie Schulstunden (z.B.Nichtteilnahme am Religionsunterricht):

    • Schüler/innen der 5. bis 8. Schulstufe halten sich, falls nicht durch die Direktion eine Aufsicht zugewiesen wurde, im 1. Stock vor dem Konferenzzimmer auf.
    • Schüler/innen der 9. bis 12. Schulstufe können in unterrichtsfreien Stunden das Schulhaus verlassen. Sie haben sich im Ausgangsbuch, das bei der Schulwartloge aufliegt, oder im Onlineformular einzutragen.
    • In allen übrigen Fällen (z.B. frühzeitige Entlassung wegen Übelkeit, ..) melden sich die Schüler/innen beim unterrichtenden Lehrer ab, Unterstufenschüler/innen zusätzlich im Sekretariat.
      Unterrichtsentfall, Supplierungen, Stundenplanänderungen
      Die Schule bemüht sich, Unterrichtsentfall möglichst gering zu halten.Wird Unterrichtsentfall (Randstunden, Nachmittagsunterricht) am vorhergehenden Unterrichtstag den Schüler//innen bekannt gegeben, besteht keine Aufsichtspflicht der Schule. Die Schüler/innen verlassen mit Unterrichtsende das Schulhaus.Bei Unterrichtsentfall am selben Tag wird in der Unterstufe bis zum stundenplanmäßigen Ende des Vormittagsunterrichts suppliert. Darüber hinaus wird für Schüler/innen der 5. und 6.Schulstufe (1. und 2.Klassen), die zur Mittagsbetreuung angemeldet sind, bis zum (entfallenden) Unterrichtsende die Aufsicht gewährleistet (gegebenenfalls in der Tagesbetreuung).Bekanntgabe von Unterrichtsentfall, Supplierungen etc.:
      Schüler/innen der Unterstufe (5.-8.Schulstufe) wird Unterrichtsentfall durch Laufer bekannt gegeben. Alle anderen Stundenplanänderungen sind von den Schüler/innen eigenverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen (Infoscreen in der Aula bzw. Elektronisches Klassenbuch – WebUntis).
  3. Pünktlichkeit
    Pünktlichkeit ist eine Grundvoraussetzung jedes sinnvollen Arbeitens und ein Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung. Die Lehrer/innen sind bemüht, den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu schließen. Wiederholtes Zuspätkommen zum Unterricht (davon sind alle Unterrichtsstunden betroffen) ist eine Behinderung für die Arbeit aller.
  4. Sicherheit
    Die Sicherheit aller liegt uns am Herzen.

    • Die Fenster bleiben während der Pausen aus Sicherheitsgründen geschlossen.
    • Zu Beginn der Unterrichtsstunde halten sich alle Schüler/innen in ihren Klassen auf.
    • 10 Minuten nach Stundenbeginn meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder eine Vertretung ein Nichterscheinen der Lehrkraft im Sekretariat.
    • Die Sonderunterrichtsräume werden nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.
  5. Verhalten
    • Wir begegnen einander mit Wertschätzung und Freundlichkeit und pflegen daher einen höflichen Umgangston. Wir achten darauf, dass die Lautstärke, besonders auch in den Pausen, in einem Rahmen bleibt, der für alle erträglich ist.
    • Unsere Peermediator/innen aus der Oberstufe helfen gerne dabei, Konflikte zwischen Schüler/innen so zu lösen, dass alle Beteiligten zufrieden sein können.
    • Eine positive Arbeitshaltung bedingt, dass jeder Schüler/jede Schülerin alles für den Unterricht Notwendige mitbringt, in gutem Zustand erhält und vor der Unterrichtsstunde bereitlegt.
    • Für Schüler/innen der Laptopklassen gehört dazu auch das Notebook.
    • Elektronische Geräte, die nicht ausdrücklich für die Verwendung im Unterricht vorgesehen sind (z.B. Handys), dürfen prinzipiell in die Schule mitgebracht werden. Die Schüler/innen sind dafür eigenverantwortlich – die Schule übernimmt keinerlei Haftung!
    • Ein generelles Handyverbot im Schulhaus wird aus grundsätzlichen Überlegungen zur Sicherheit der Schüler/innen nicht in Betracht gezogen.
    • Es werden allerdings folgende Einschränkungen der Benützung von Handys, die unbedingt zu befolgen sind, ausgesprochen: Handys haben während der Unterrichtszeit ausgeschaltet zu sein, jede Benützung ist verboten. Lehrer/innen sind berechtigt, unbefugt in Betrieb genommene Handys einzuziehen. Diese werden nach Ende des Unterrichts – spätestens am Ende des Unterrichtshalbtages zurückgegeben. In gravierenden und Wiederholungsfällen sind die Handys zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten in der Direktion hinterlegt.
    • Ebenso ist bei missbräuchlicher Verwendung anderer elektronischer Geräte durch Schüler/innen vorzugehen.
    • Während der Unterrichtstunden sind Handys in den in den Unterrichtsräumen dafür vorgesehenen Handytaschen („Handygarage“) zu deponieren.
      Ausnahme: Einsatz der Handys im Unterricht nach Vorgabe der Lehrperson.
    • Alle Pausen sind für die Schüler/innen der 5. – 9. Schulstufe handyfrei. Keine Handynutzung am Gang von Schüler/innen der 10.-12. Schulstufen (Ausnahme vor CH, PH, BI-Sälen).
    • In manchen 15-Minuten-Pausen gibt es die Möglichkeit zur Bewegung im Turnsaal unter Lehrer/innen-Aufsicht (bewegte Pause) – die Information darüber erfolgt durch die Sportlehrer/innen.
    • Die Bibliothek und der Buffet- und Essensbereich sind handyfreie Zonen für alle Personen.
    • Tonaufnahmen, Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen usw. mit Handys oder anderen elektronischen Geräten in der Schule sind lediglich mit Erlaubnis und unter Leitung eines Lehrers mit Einverständnis der Aufgenommenen erlaubt (z.B. bei Projekten, … ). In allen anderen Fällen sind diese Aktivitäten strengstens verboten. Verboten ist auch die Weiterverbreitung von Aufnahmen und das Hineinstellen in das Internet (Cyber Mobbing), In Fällen des Filmens und Weiterverbreitens von Gewalt- und / oder pornografischen Videos („Happy Slapping“) wird neben disziplinären Maßnahmen auch eine polizeiliche Anzeige erstattet.
    • Der Pausenhof und die Terrasse werden ausschließlich in den großen Pausen und nur bei trockenem Wetter benützt.
    • Schießen und Werfen von Gegenständen in den Klassenräumen und auf den Gängen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Im Pausenhof kann in Hofpausen mit Softbällen gespielt werden.
    • Das Mitnehmen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
    • Bei gefahrenvollen Situationen werden die Lehrer/innen der Gangaufsicht oder eine andere Lehrperson informiert.
    • Die richtige Vorgehensweise bei Fernbleiben vom Unterricht und im Falle von Schulabsenz wurde den Erziehungsberechtigten am Beginn des Schuljahres 2018/19 nachweislich zur Kenntnis gebracht. Diese Information ist auf der Homepage auch gesondert abrufbar. Neu eintretende Schüler/innen erhalten diese Information bei der Anmeldung.
    • Die Einhaltung der in unserer Schule geltenden Regeln soll durch ein dialogisches Prinzip gewährleistet sein. Die Vorgehensweise für den Fall von (mehrmaligen oder groben) Verstößen gegen unsere Verhaltensregeln wird durch eine Verhaltenspyramide geregelt. Die Informationen diesbezüglich wurden den Erziehungsberechtigten am Beginn des Schuljahres 2018/19 nachweislich zur Kenntnis gebracht. Diese Information ist auf der Homepage auch gesondert abrufbar. Neu eintretende Schüler/innen erhalten diese Information bei der Anmeldung.
  6. Sauberkeit
    Die meisten Menschen schätzen ein sauberes Umfeld. Es fördert das Wohlbefinden und erleichtert die Arbeit.

    • Die Arbeit der Schulwarte wird von uns allen respektiert und unterstützt.
    • Am Ende des Vormittags wird jeder Arbeitsplatz (Tisch, Fach, Boden) von dem jeweiligen Schüler/der jeweiligen Schülerin von groben Verschmutzungen gesäubert und die Sessel werden auf die Tische gestellt, um die Reinigung durch die Schulwarte zu erleichtern.
    • Ist eine andere Klasse oder Gruppe in der (laut Raumplan für diesen Raum) letzten Vormittagsstunde in einem fremden Raum, so muss sie alle von ihr benutzten Sessel hinaufstellen und die Klasse aufgeräumt verlassen.
    • Klassen-und Sonderräume sowie Gänge werden sauber gehalten. Sessel, Tische und Wände werden nicht beschmiert.
    • Wir fühlen uns zuständig, wenn wir Beschädigungen oder Verschmutzungen wahrnehmen. Entweder beseitigen wir sie selbst oder verständigen den Schulwart bzw. das Sekretariat.
    • Abfall wird in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt nach Papier, Plastik und Restmüll entsorgt. Die Müllordner/innen sind für die regelmäßige Entleerung der Kübel verantwortlich.
    • Wir unterlassen jede Art von mutwilliger Verschmutzung und Beschädigung der Einrichtung. Wir wissen, dass wir bei Nichteinhaltung und erwiesenem Zuwiderhandeln zur Verantwortung gezogen werden und auch entsprechenden Schadenersatz leisten müssen.

    In allen anderen Bereichen gelten die Bestimmungen der Schulordnung (gem. § 44 Abs.1 SchUG).

(Die Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss in der Sitzung am 18. Oktober 2022 beschlossen. Sie ist in der vorliegenden Form ab sofort gültig).